Reha-Sport in der Gruppe - mit Spaß gemeinsam stark
Rehasport wird gegen viele Krankheitsbilder bzw. Diagnosen verschrieben. Auf keinen Fall darf man Rehabilitationssport mit Funktionstraining, Physiotherapie oder allgemeiner Reha verwechseln.
Weil nur der Arzt Rehabilitationssport verschreiben darf, kann man ihn nicht selbst beantragen. Die Verordnung (Antrag auf Kostenübernahme) reicht man bei der zuständigen Krankenkasse ein. Diese bewilligt das Formular 56 und übernimmt dabei alle entstehenden Kurskosten zu 100%.
Für diese Krankheitsbilder oder Diagnosen können Sie ein Rehasport Rezept erhalten:
- Diabetes, Adipositas bzw. sehr starkes Übergewicht
- Nach einem Schlaganfall oder einer Krebserkrankung
- Bandscheibenvorfälle sowie Rückenbeschwerden
- Schulter-, Knie-, Hüftprobleme und künstliche Gelenke
Rehasport fördert die Ausdauer, Kraft, Koordination und das Selbstbewusstsein des Patienten, zum Beispiel durch Gymnastik, Leichtathletik, Schwimmen oder Bewegungsspiele in Gruppen.
Je nach Krankheitsbild, Diagnose oder Indikation, umfasst eine Rehasport Verordnung eine Leistungsdauer 6, 12, 18 (Regelfall) oder 24 Monate.
Ein Rehasport Rezept wird gewöhnlich einmal verschrieben. In seltenen Ausnahmen werden die Rehasport Ziele nicht erreicht. Wesentlicher Punkt der gesundheitsfördernden Maßnahmen ist, ob der Rehasportler noch nicht in der Lage ist, die erlernten Übungen eigenständig ausüben zu können.
Wenn dies der Fall ist, sind Folgeverordnungen bzw. Verlängerungen möglich. Die Rahmenvereinbarung geht auf diese Punkte auch noch einmal genauer ein. Unabhängig davon, muss eine Folgeverordnung stets vom Arzt begründet sein.
Quelle: rehasport-informationen.de